Für Renter/Pensionäre die eine deutsche Rente beziehen.
Niederländische Staatsangehörige, die nicht in Deutschland wohnen können auf Antrag ihre Einkommensteuererklärung wie deutsche Bürger erstellen und der Finanzverwaltung einreichen.
Somit haben Sie die gleichen Vorteile wie die deutschen Staatsbürger!
Voraussetzung ist, dass die Einkünfte mindestens zu 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder
die nicht der deutschen Einkommsteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als
Für Arbeitnehmer mit deutschen Einkünften
EUR 9.408,-18.816,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2020 betragen.
EUR 9.744,-/19.488,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2021 betragen.
EUR 10.347,-/20.694,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2022 betragen.
EUR 10.908,-/21.816,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2023 betragen.
EUR 11.784,-/23.208,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2024 betragen.
EUR 12.084,-/24.168,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2025 betragen.
Als Nachweis über das Einkommen gilt das Formular EU/EWR der niederländischen Steuerbehörde.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Auszahlung des Differenzbetrages beim Kindergeld zwischen Deutschland und den Niederlanden.